Sehr geehrte Patienten,
In der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung vom Land NRW steht :
1. medizinisch notwendige Leistungen von Handwerkern und – unabhängig vom Vorliegen
einer eigenen Heilkundeerlaubnis – Dienstleistern im Gesundheitswesen (einschließlich
Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinische Fußpflege, Logopäden, Hebammen
und so weiter, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern und so weiter) dürfen geöffnet bleiben.
Wir sind also weiterhin für Sie da !
Bitte beachten Sie, dass wir vom 24.12.2020 – 3.01.2021 Betriebsferien haben.
Bleiben Sie uns alle gesund !
Ihr Praxisteam